Endbenutzer-Lizenzvertrag für Simulation Wildlife

Hinweis für den Anwender: Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. Mit der Installation der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.

Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

Diese kostenfreie Version von Simulation Wildlife ist ausschließlich für den privaten Einsatz auf einem Einzelplatz – PC (Workstation) vorgesehen. Das Kopieren des vollständigen Programmpakets und die Weitergabe für eine ausschließlich private Nutzung ist erlaubt.

Der kommerzielle oder berufliche Einsatz der kostenfreien Version von Simulation Wildlife ist nicht gestattet.

1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden „Software“), die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen.
  2. Dem Anwender werden an der Software unentgeltlich Nutzungsrechte eingeräumt.
  3. Das in der Bedienungsanleitung dargestellte Computerprogramm entspricht dem heutigen Stand der Technik. Die Firma Dipl.-Ing. Martin Hemmecke (im folgenden Lizenzgeber genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
  4. Die Firma Dipl.-Ing. Martin Hemmecke stellt diese Software auf ihrem Server lediglich zum Download bereit. Die Firma Dipl.-Ing. Martin Hemmecke bietet nicht die Übertragung dieser Software auf den Computer des Anwenders an.

2 Umfang der Benutzung

Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden „Lizenznehmer“ genannt) das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software ausschließlich für den privaten Gebrauch auf einem einzelnen Computersystem und nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden „Lizenz“ genannt), so wie dies im folgenden beschrieben wird:

  1. Der Lizenznehmer darf die Software auf einem privaten Personal Computer installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen.
  2. Der Lizenznehmer darf die Software nur zu rein privaten Zwecken nutzen. Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen werden wie kommerzielle oder geschäftliche Einrichtungen behandelt. Auch die Nutzung in einem Heimbüro für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke ist nicht zugelassen.
  3. Der Lizenznehmer darf die vollständige Software kopieren, um sie unentgeltlich und unter Beibehaltung der Marke, des Logos und des Copyright-Vermerks sowie unter Hinweis auf diese Nutzungsbedingungen an Dritte weitergeben.
  4. Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.

3 Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

  1. über den in §2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise, auf gleichen oder anderen Trägern zu fertigen.
  2. die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu nutzen.
  3. die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. die Software für eine geschäftliche Nutzung an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch für Kopien der Software.
  5. die Software oder Kopien davon entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Dieses Softwarepaket darf nicht ohne Erlaubnis des Lizenzgebers auf kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CD, Shareware-CD, als OEM-Versionen) verbreitet werden.

4 Inhaber von Rechten

  1. Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software.
  2. Der Lizenznehmer erhält nur das individuelle, private Nutzungsrecht an der Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5 Dauer des Vertrages

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.
  2. Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf seinem Computersystem zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.

6 Gewährleistung

Die Nutzungsrechte an dieser Software werden dem Lizenznehmer unentgeltlich eingeräumt. Es findet daher weder kaufrechtliches noch sonstiges Gewährleistungsrecht Anwendung. Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt. Dem Lizenznehmer stehen somit keinerlei Gewährleistungsansprüche zu.

7 Haftung

  1. Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Software in Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglicher Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
  3. Soweit der Lizenzgeber dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde.
  4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber verjähren in sechs Monaten nach Erhalt der Software. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  5. Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.

8 Schadensminderungsobliegenheit

  1. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobligenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.
  2. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko- Aktivitäten wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensystemen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen oder lebenserhaltenden Maschinen). Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstehende Schäden.

9 Vertragsänderungen und Abwehrklausel

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen, auf der Webseite [www.zebra-one.de] veröffentlichten Form.
  2. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Lizenznehmer anders lautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn im Einzelfall die Firma Dipl.-Ing. Martin Hemmecke nicht widerspricht.

10 Rechtswahl

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Iserlohn.

11 Schlussbestimmungen

  1. Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.
  3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, finden Sie weitere Informationen unter [www.zebra-one.com]. Möchten Sie sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen, senden Sie bitte eine Email an kontakt@zebra-one.com oder schreiben Sie an:

Fa. Dipl.-Ing. Martin Hemmecke, Brahmsstrasse 6, 58710 Menden